Berufsbild
In aller Kürze
Der Honorar-Finanzanlagenberater ist ein gesetzlich regulierter Berater nach § 34h GewO. Seine Tätigkeit unterscheidet sich klar von provisionsbasierten Vermittlern.
- Vergütung ausschließlich durch den Mandanten (keine Provisionen oder Kickbacks)
- Unabhängige Beratung ohne Bindung an Produktanbieter
- Breite Marktbetrachtung statt eingeschränkter Produktauswahl
- Hohe Transparenz in Kosten, Empfehlungen und Prozessen
- Mandantenorientierung statt Produktverkauf
- Wissenschaftlich fundierte Anlagestrategien
- Ganzheitliche Beratung entlang der Lebensziele
- Klare, verständliche und dokumentierte Empfehlungen
- Kontinuierliche Weiterbildung und hohe fachliche Standards
Honorar-Finanzanlagenberater leisten damit einen Beitrag zu mehr Transparenz, Vertrauen und Qualität in der Finanzberatung.
Berufsbild: Honorar-Finanzanlagenberater (HFAB)
(nach dem Selbstverständnis des BVHF – Bundesverband der Honorar-Finanzanlagenberater e. V.)
I. Rechtliche Rahmenbedingungen
Gesetzlich ist das Berufsbild des „Honorar-Finanzanlagenberaters“ (HFAB) nach § 34h der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Die Anlageberatung nach § 34h GewO ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, die im Vermittlerregister der IHK eingetragen werden muss.
Das Berufsbild des HFAB grenzt sich strikt von dem des Finanzanlagenvermittlers nach §34f GewO ab, der typischerweise gegen Provision seitens der Produktgeber Finanzanlagen an seine Kunden vermittelt.
Die Tätigkeit von HFAB ist gesetzlich durch folgende Kennzeichen charakterisiert:
- HFAB dürfen ihre Beratungsleistung nur durch direkt vom Kunden gezahlte Honorare vergüten lassen. Zuwendungen (z. B. Provisionen oder Kickbacks) von Produktgebern oder Dritten sind grundsätzlich verboten.
- Ist ein Produkt nur mit einer Provision erhältlich, können HFAB diese zwar annehmen, müssen sie aber unverzüglich und in vollem Umfang an die Kunden weitergeben.
- HFAB müssen zudem eine breite Auswahl von marktrelevanten Finanzanlagen bei ihren Empfehlungen berücksichtigen und dürfen sich nicht auf Anbieter oder Emittenten beschränken, mit denen enge Verbindungen oder wirtschaftliche Verflechtungen bestehen.
Das Gesetz stellt damit hohe Anforderungen an Transparenz und Unabhängigkeit von HFAB. Diesen Anforderungen fühlt sich der Bundesverband der Honorar-Finanzanlagenberater (BVHF) ausdrücklich verpflichtet.
Die folgenden Ausführungen formulieren über diese juristisch-formale Definition hinaus zentrale Merkmale des Berufsbilds von HFAB nach dem Selbstverständnis des BVHF.
II. Tätigkeitsfeld und Beratungsspektrum
HFAB unterstützen Ratsuchende bei fundierten Kapitalanlageentscheidungen. Zu ihrem Mandantenkreis gehören – abhängig von ihrem Schwerpunkt – Privatpersonen, Freiberufler, Selbstständige und Organisationen wie Unternehmen, Stiftungen oder Vereine.
HFAB bieten ein vielseitiges Spektrum von Beratungsleistungen an. Dies umfasst die Analyse der individuellen Ziele und finanziellen Bedarfe von Anlegern, die Risikoprofilierung, die konzeptuelle Entwicklung von persönlichen Anlagestrategien sowie Empfehlungen zur konkreten Produktauswahl.
Ihre Beratungsperspektive deckt breite zeitliche Anlagehorizonte ab: dies reicht von kurzfristigen Liquiditätslösungen bis hin zum langfristigen Vermögensaufbau und der Altersvorsorge. Bei depotbasierten Anlagen im Themenfeld der betrieblichen Altersvorsorge bezieht sich die wirtschaftliche Beratungsperspektive auf die gesamte Lebensphase, d.h. auf Berufsleben und Rentenphase.
III. Leitprinzipien der Tätigkeit
1. Unabhängigkeit & ausschließliche Mandantenorientierung
HFAB sind ausschließlich ihren Mandanten verpflichtet – unabhängig von Produktanbietern oder provisionsbasierten Systemen. Nur durch diese Abgrenzung ist eine objektive und ergebnisoffene Beratung möglich, die frei von Verkaufsdruck und Fehlanreizen ist.
In der Beratung zum Einsatz kommende technische Tools und Lösungen sind – wo immer dies möglich ist – unabhängig von Produktanbietern auszuwählen. Mögliche Interessenskonflikte, die durch den Einsatz technischer Infrastrukturen entstehen können, sind sorgfältig zu prüfen und den Mandanten transparent offenzulegen.
2. Beratung auf Augenhöhe & Befähigung
Mitglieder des BVHF befähigen ihre Mandanten, selbstbestimmte finanzielle Entscheidungen in einer zunehmend komplexen Finanzwelt zu treffen. Sie vermitteln Finanzwissen verständlich und nachvollziehbar und schaffen dadurch eine Beratungssituation auf Augenhöhe. Handlungsempfehlungen werden stets schriftlich und für die Mandanten verständlich dokumentiert.
Je nach Wunsch von Ratsuchenden besteht die Beratungsdienstleistung aus einer einmaligen, regelmäßigen oder sich in unbestimmten Abständen wiederholten Unterstützung. Mandanten, die die Umsetzung ihrer Anlagestrategie auf einen HFAB dieses Verbands delegieren möchten, kann im Rahmen der Dauerbetreuung eine entsprechende Vereinbarung angeboten werden.
3. Ganzheitlicher Ansatz & Lebensrelevanz
HFAB stellen keine Produkte, sondern die individuellen Lebensziele und finanziellen Bedarfe ihrer Mandanten in den Mittelpunkt. Sie verstehen sich als Orientierungshelfer, die ihre Mandanten bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Finanzlebens unterstützen. Auf diese Weise leisten Sie einen langfristigen und nachhaltigen positiven Beitrag zu ihrer Lebensqualität. Von kurzfristigen und spekulativen Anlageempfehlungen sehen HFAB explizit ab.
4. Transparente & faire Vergütungsmodelle
HFAB beraten ausschließlich auf Honorarbasis, um stets im Mandanteninteresse und unabhängig von Produktanbietern agieren zu können. Für ein größtmögliche Transparenz sind alle für die Mandanten anfallenden Kosten – sowohl für die Beratung, Umsetzung oder auch Betreuung – frühzeitig zu kommunizieren und schriftlich zu vereinbaren.
Die Höhe des Honorars muss dem Beratungsumfang angemessen sein. Eine erfolgsabhängige Vergütung lehnt der Verband ausdrücklich ab.
5. Vertraulichkeit & Datenschutz
Mandanten vertrauen HFAB sensible Informationen über ihre finanzielle, berufliche, familiäre oder gesundheitliche Situation an. Mitglieder dieses Verbandes verpflichten sich daher zu strikter Verschwiegenheit. Das heißt: sie dürfen keine persönlichen Daten ihrer Mandanten ohne deren explizite Zustimmung veröffentlichen oder an Dritte weitergeben. Eine Ausnahme stellen bestimmte gesetzliche Anforderungen dar, die HFAB zur Übermittlung von Daten an offizielle Stellen verpflichten.
Bei der Nutzung von Mandantendaten orientieren sich HFAB konsequent an den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie stellen Ihren Mandanten eine Datenschutzerklärung in Textform zur Verfügung, die transparent und verständlich erklärt, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, welche Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen werden und welche Betroffenenrechte (wie z.B. Auskunft, Berichtigung, Löschung) sie haben.
6. Wissenschaftlich fundierte Methodik
HFAB stützen ihre Empfehlungen auf anerkannte, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse der Finanzökonomie. Sie folgen einer prognosefreien, breit diversifizierten und kosteneffizienten Anlagestrategie. Und verzichten damit bewusst auf Spekulation und Marktprognosen.
Auch bei Themenfeldern, die an die Kapitalanlageberatung angrenzen (z.B. gesetzliche/betriebliche Altersvorsorge, Versorgungswerke, Immobilien) werden stets objektive Informationsgrundlagen für etwaige Einschätzungen und Empfehlungen herangezogen. Bei Bedarf können fachlich versierte Kollegen mit anderen Beratungsschwerpunkten aus dem Verband in die Beratung integriert werden.
7. Fachliche Qualifikation & Weiterbildung
Die Tätigkeit als HFAB erfordert eine fundierte Wissensbasis in den Bereichen Finanzökonomie, Verhaltensökonomie und Regulierung. Der Anspruch an fachliche Kompetenz ist seitens dieses Verbands hoch – eine kontinuierliche Weiterbildung gehört zum Selbstverständnis des Berufsbildes. HFAB bleiben in ihren Empfehlungen stets auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion und regulatorischen Entwicklungen.
8. Zulassungen & Unvereinbarkeiten
Der BVHF erkennt die Kombination der Erlaubnis nach § 34h GewO (Honorar-Finanzanlagenberater) mit den Erlaubnissen nach:
- § 34d Abs. 2 GewO (Versicherungsberater) und/oder
- § 34i Abs. 5 GewO (Honorar-Immobiliardarlehensberater)
- Rentenberater (nach RDG)
als mit dem Berufsbild vereinbar an. Weitere Kombinationen stehen unter dem Vorbehalt der Einzelfallprüfung.
Eine Kombination mit Zulassungen, die eine Tätigkeit auf Provisionsbasis in anderen Bereichen beinhalten (z. B. Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 oder Darlehensvermittler nach § 34i Abs. 1), stellt aus Sicht des Verbands einen unauflösbaren Interessenkonflikt dar und ist mit dem Berufsbild nicht vereinbar.
9. Gesellschaftliche Rolle
HFAB tragen dazu bei, die finanzielle Bildung in der Gesellschaft zu stärken. Indem sie Orientierung bieten und finanzielle Zusammenhänge verständlich machen, leisten sie einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung, Sicherheit und Lebensqualität. HFAB dieses Verbands stehen auf Seite der Verbraucher. Sie setzen sich in ihrer alltäglichen Beratungsarbeit für deren Interessen ein und unterstützen auf gesellschaftlicher Ebene den Verbraucherschutz.
HFAB verfolgen das kollektive Ziel, durch Leitwerte wie Fairness, Unabhängigkeit und Transparenz das Vertrauen der Menschen in die Finanzberatung und die mit ihr verbundene Branche nachhaltig zu stärken. Durch die Förderung eines honorarbasierten Beratungsmodells leisten Sie einen aktiven Beitrag zu einer verantwortungsvollen Finanzkultur – im Interesse der Verbraucher und zur Etablierung einer stabilen und vertrauenswürdigen Finanzwirtschaft.
