Mitgliedschaft / Voraussetzungen

Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft im BVHF bietet Zugang zu einem klar positionierten Berufsverband mit Fokus auf Unabhängigkeit und Qualität.

Ihr Nutzen:

  • Interessenvertretung gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit
  • Klare Positionierung als Honorarberater im Markt
  • Netzwerk qualifizierter Kollegen und fachlicher Austausch
  • Weiterbildung & fachliche Unterstützung
  • Mitwirkung an Standards für eine unabhängige Finanzberatung

Beitrags- und Gebührenordnung (Stand 15.07.2026) des Bundesverbands der Honorar-Finanzanlagenberater e.V. (BVHF) 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie sind jeweils bis zum 31. März eines Jahres im Voraus fällig, es sei denn es handelt sich um Neumitglieder. Bei Eintritt während des Jahres wird der zum Eintrittsmonat kalendermonatlich anteilige Jahresbeitrag erhoben.

Für das Gründungsjahr 2025 gilt abweichend:

Der monatsanteilige Jahresbeitrag des Rumpfgeschäftsjahres wird unmittelbar nach dem Beitritt von den Gründungsmitgliedern fällig. Dies gilt auch für den Jahresbeitrag für das Folgejahr zur Schaffung einer ausreichenden Liquidität des Verbandes.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beträgt:

  • für ordentliche Mitglieder: 600 € pro Jahr
  • für ordentliche Mitglieder (erstmalige Aufnahme der Tätigkeit als Honorar - Finanzanlagenberater bei Vereinseintritt liegt weniger als ein Jahr zurück): 300 € im ersten Kalenderjahr des Vereinseintritts sowie im darauffolgenden Kalenderjahr; danach gilt der reguläre Jahresbeitrag.
  • für außerordentliche Mitglieder (natürliche Personen): 300 € pro Jahr
  • für außerordentliche Mitglieder (juristische Personen/Unternehmen/Organisationen): individuell mit dem Vorstand zu vereinbaren
  • für Ehrenmitglieder: beitragsfrei

Der Beitrag wird i.d.R. per Sepa-Mandat vom Schatzmeister (Vorstand für Finanzen) eingezogen.

Bei Beitragsrückständen hat das säumige Mitglied für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 20 EUR zu zahlen.

In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag eines Mitglieds Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen.

Neben den jährlichen Mitgliedsbeiträgen können in begründeten Ausnahmefällen durch Beschluss der Mitgliederversammlung Sonderumlagen erhoben werden. Diese sind innerhalb von drei Monaten nach Beschluss fällig (s.a. §9 letzter Absatz der Satzung).

Über Änderungen der Beitragsordnung entscheidet die Mitgliederversammlung.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Ordentliche Mitgliedschaft:

  • Kopie der Erlaubnis und Mitteilung der Registrierungs-Nr. im Vermittlerregister der IHK
  • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Erklärung zu den Berufsgrundsätzen
  • Ermächtigung zum Einzug des Mitgliedsbeitrages im Lastschriftverfahren (SEPA-Auftrag)

Zulassungen & Unvereinbarkeiten:

  • Vereinbar mit dem Berufsbild:
    • § 34h GewO (Honorar-Finanzanlagenberatung)
    • § 34d Abs. 2 GewO (Versicherungsberatung)
    • § 34i Abs. 5 GewO (Honorar-Immobiliardarlehensberatung)
    • Tätigkeit als Rentenberater (RDG)
  • Nicht vereinbar (Ausschlusskriterium):
    • Tätigkeiten mit provisionsbasierter Vergütung
    • § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvermittlung)
    • § 34i Abs. 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittlung)

Diese Kombinationen führen zu strukturellen Interessenkonflikten und sind mit einer Mitgliedschaft nicht vereinbar.

Mitglied werden

Ordentliches Mitglied des Bundesverbandes der Honorar-Finanzanlagenberater e.V. können Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34h GewO werden. Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der Berufsgrundsätze des Bundesverbandes der Honorar-Finanzanlagenberater e.V..

Bitte beachten Sie dabei insbesondere auch unsere Regelungen zu „Zulassungen & Unvereinbarkeiten“. Bestimmte weitere Honorar- und Beratungserlaubnisse sind mit unserem Berufsbild vereinbar. Provisionsbasierte Tätigkeiten in anderen Beratungsbereichen können hingegen einen Interessenkonflikt darstellen und mit dem Berufsbild des Bundesverbandes der Honorar-Finanzanlagenberater e.V. unvereinbar sein.

Die Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite „Berufsbild“.

Für eine außerordentliche Mitgliedschaft gelten abweichende Voraussetzungen. Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an.

So läuft die Aufnahme ab

1. Informieren
Bitte informieren Sie sich zunächst über die Grundlagen der Mitgliedschaft. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Unsere Berufsgrundsätze finden Sie auf der Seite „Berufsbild“.

2. Interesse mitteilen
Wenn Sie Mitglied werden möchten, schreiben Sie uns einfach an info@bundesverband-34h.de.

3. Unterlagen einreichen
Wir senden Ihnen anschließend:

  • den Aufnahmeantrag,
  • die Erklärung zu den Berufsgrundsätzen und
  • das SEPA-Lastschriftmandat.

Bitte senden Sie uns die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail zurück.

Für eine ordentliche Mitgliedschaft benötigen wir zusätzlich die im Aufnahmeantrag aufgeführten Nachweise, insbesondere eine Kopie der Erlaubnis nach § 34h GewO, die Registrierungsnummer im Vermittlerregister sowie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

4. Prüfung durch den Vorstand
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft der Vorstand den Antrag und entscheidet über die Aufnahme.

Da die Vorstandsarbeit ehrenamtlich erfolgt, bitten wir um Verständnis, wenn die Prüfung etwas Zeit in Anspruch nimmt.

5. Aufnahme
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung. Bei Aufnahme informieren wir Sie über den Mitgliederbereich und alle weiteren Schritte.

Mitgliedsbeitrag

Der reguläre Beitrag für ordentliche Mitglieder beträgt derzeit 600 € pro Jahr. Für Honorar-Finanzanlagenberater, die ihre Tätigkeit erst vor Kurzem aufgenommen haben, gilt unter den Voraussetzungen der Beitragsordnung ein reduzierter Beitrag von 300 €.

Alle Einzelheiten finden Sie in der Beitrags- und Gebührenordnung.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns an info@bundesverband-34h.de.